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BGH, BVerfG, EuGH.
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Der Bundesverfassungsgerichts-Beschluss vom 24. März 2021 hat ein dogmatisches Konstrukt geschaffen, das die Grundrechte-Dogmatik nachhaltig verschoben hat: intertemporal abwehrende Freiheitsrechte. Was die Folgerechtsprechung daraus gemacht hat und wo die neuen Bruchlinien verlaufen.